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1Reise
2Fahrt
3Übernachtung
4Mahlzeiten & Nebenkosten
5Prüfen & PDF
Für wen ist die Abrechnung?
Wer, wohin, wann?
Die Abwesenheit zählt ab Verlassen der Wohnung bis zur Rückkehr. Eintägig gibt es die Pauschale erst ab mehr als 8 Stunden.
Wie bist du gefahren?
Privat-Pkw: 0,30 € je gefahrenem km (plus 0,02 € je Mitfahrer), ohne Beleg. Bahn, Flug, Taxi: Betrag laut Beleg.
Übernachtung
Frühstück im Hotelpreis kürzt die Verpflegungspauschale automatisch. Ohne Beleg gibt es im Inland 20 € je Nacht, im Ausland den Ländersatz.
Als Betriebsausgabe zählt nur die Hotelrechnung. Ist Frühstück enthalten, wird der Rechnungsbetrag um 20 % des Tagessatzes je Frühstück gemindert – die Verpflegungspauschale bleibt voll.
Hat dir der Arbeitgeber Essen gestellt?
Nur ankreuzen, wenn der Arbeitgeber oder ein Dritter auf seine Veranlassung eine Mahlzeit gestellt hat. Selbst bezahlte Mahlzeiten sind durch die Pauschale abgegolten.
Mahlzeiten
Als Unternehmer bleibt die Verpflegungspauschale ungekürzt, auch wenn dir ein Veranstalter oder Kunde Essen spendiert hat. Eigene Bewirtungen von Geschäftspartnern gehören nicht hierher, sondern als Bewirtungsbeleg in die Buchhaltung.
Nebenkosten
Prüfen und PDF erstellen
Teil A überweist der Arbeitgeber direkt, Teil B läuft über die Lohnabrechnung. Keine Steuerberatung – im Zweifel die Abrechnung der Steuerberatung zeigen.
Die Aufstellung geht mit den Belegen an die Buchhaltung oder Steuerberatung. Keine Steuerberatung – im Zweifel nachfragen.